Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein ohne Not und ohne Verteidigerkonsultation gemachtes ehrliches Geständnis auf jeden Fall strafmildernd berücksichtigt wird. Vielleicht hat Herr Dietrich die Fälle, die bei ihm ebenso gelaufen sind (vermutlich ca. 90%) einfach vergessen.
Noch niemals ist es allerdings vorgekommen, dass nach einem Geständnis ein Freispruch erfolgt. Auch hierfür wird RA Dietrich sicherlich Verständnis haben.