@ Heiko, zum Urteil aus Lübeck kann ich inhaltlich nichts sagen. In Bezug auf meinen Mandanten finde ich die vorläufige Entziehung aber deutlich übertrieben.
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@ Heiko, zum Urteil aus Lübeck kann ich inhaltlich nichts sagen. In Bezug auf meinen Mandanten finde ich die vorläufige Entziehung aber deutlich übertrieben.